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Aktuelles: Energiekrise

Entlastungen der Regierung

Die Gas- und Wärmepreisbremse

Der Bundestag hat am 15. Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso die Wirtschaft entlastet werden. Die Entlastungspakete werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst aber auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt dann für private Haushalte, Vereine und kleinere sowie mittlere Unternehmen eine Preisobergrenze bei Gas von 12 Cent pro kWh (Brutto-Arbeitspreis), bei Wärme von 9,5 Cent pro kWh (Brutto-Arbeitspreis). Für die restlichen 20 Prozent gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Energiesparen lohnt sich deshalb auch weiterhin. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Großverbraucher (Industrie) mit mehr als 1,5 Mio. kWh Verbrauch erhalten ein Kontingent in Höhe von 70 % ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro kWh. Das Kontingent wird bezogen auf den Jahresverbrauch im Jahr 2021. Größere Wärmekunden (mehr als 1,5 Mio. Verbrauch) erhalten ein Kontingent in Höhe von 70 % ihres Wärme-Jahresverbrauchs im Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7,5 Cent pro kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für den darüber liegenden Verbrauch muss dann der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Weitere Informationen zur Gaspreisebremse finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Eine FAQ Liste zur Gas- und Wärmepreisbremse ist hier hinterlegt: FAQ Liste

Auch hier gilt: Energie sparen lohnt sich! Es entlastet den Geldbeutel und ist gut für die Umwelt.

Hier können Sie mit dem Gasspar-Rechner schnell und einfach Ihr Einsparpotenzial errechnen.

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Der Bundestag hat am 19. November 2022 das Gesetz über die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Wärmekunden beschlossen.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember spürbar entlastet werden.

Die Soforthilfe für Dezember (aus Mitteln des Bundes finanziert) schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr.

Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas im Jahr verbrauchen, erhalten vom Bund für Dezember 2022 eine Entlastung nach dem EWSG (§2 Abs. 1 bis 3 und §3). Diese wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet.

Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung vom Bund für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

Eine FAQ Liste zur Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich finden Sie hier: FAQ Liste

Trotz der Soforthilfe ist es wichtig, weiterhin Energie einzusparen, wo es geht. Denn nur so kann Deutschland unabhängiger von fossiler Energie werden und wir das Klima schützen. Jeder kann dazu beitragen.

Informationen zum Notfallplan Gas

Die gegenwärtige energiepolitische Lage ist bestimmt durch die russische Aggression gegen die Ukraine und den Westen. Sie stellt mit Blick auf einen drohenden Gas-Lieferstopp die gesicherte Energieversorgung in Deutschland vor enorme Herausforderungen.

Hier finden Sie weiterführenden Links zum Thema:

Momentan gilt:

Die Versorgung ist zwar gesichert, aber die Lage ist angespannt. Es müssen jetzt alle an einem Strang ziehen. Und jeder kann mithelfen, egal ob Industrieunternehmen oder der einzelne Bürger. In fast jedem Haushalt oder Unternehmen gibt es sicherlich noch Möglichkeiten Energie einzusparen. Denn das dient zum einen der Versorgungssicherheit und dem Klimaschutz, entlastet zum anderen aber auch den Geldbeutel.

Nützliche Tipps zum Energiesparen finden Sie hier:

Kundenzentrum

Tel. 06108 6005-0

Störungsdienst

Gas: 069 213 88110
Strom, Wasser: 06108 72428

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